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Leutkirch im Allgäu · Landkreis Ravensburg · 24.226 Einwohner

Jobcenter für Leutkirch im Allgäu

Zuständig ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg mit Sitz in Weingarten. In Leutkirch im Allgäu gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Leutkirch im Allgäu: 88299

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Konstanz

Standort in Leutkirch im Allgäu

  • Jobcenter Außenstelle Leutkirch (Kreishaus Leutkirch, Gebäude A)Ottmannshoferstraße 44, 88299 Leutkirch

Jobcenter Landkreis Ravensburg

Anschrift
Jobcenter Landkreis Ravensburg
Sauterleutestraße 34
88250 Weingarten
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung
E-Mail
jo@rv.de
Fax
+49 751 85-778000
Website des Jobcenters
rv.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Leutkirch im Allgäu zuständig?

Für Leutkirch im Allgäu (Landkreis Ravensburg) ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg zuständig, Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten, Telefon +49 751 85-8000.

Gibt es ein Jobcenter in Leutkirch im Allgäu?

Ja. Das Jobcenter Landkreis Ravensburg hat in Leutkirch im Allgäu einen Standort: Jobcenter Außenstelle Leutkirch (Kreishaus Leutkirch, Gebäude A), Ottmannshoferstraße 44, 88299 Leutkirch.

Welche Postleitzahlen gehören zu Leutkirch im Allgäu?

Zur Gemeinde Leutkirch im Allgäu gehören die Postleitzahlen 88299. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg erreichbar?

Erreichbarkeit: telefonisch Mo, Mi 8–12 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Di 13:30–15:30 Uhr, Do 13:30–17:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr; persönliche Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Landkreis Ravensburg für