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Baden-Württemberg

Jobcenter Bodenseekreis

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 220.804 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Bodenseekreis
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
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Erreichbarkeit
telefonisch (Infotelefon) Mo–Mi, Fr 9–11 Uhr, Do 14–16 Uhr; Beratungsstelle: Termine nach Vereinbarung (Online-Terminbuchung)
Website des Jobcenters
bodenseekreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Bodenseekreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Bodenseekreis?

Anschrift: Albrechtstraße 75, 88045 Friedrichshafen. Telefon: +49 7541 204-3800. Erreichbarkeit: telefonisch (Infotelefon) Mo–Mi, Fr 9–11 Uhr, Do 14–16 Uhr; Beratungsstelle: Termine nach Vereinbarung (Online-Terminbuchung). E-Mail: jobcenter@bodenseekreis.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Bodenseekreis zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Friedrichshafen, Überlingen, Tettnang, Markdorf, Meckenbeuren, Salem, Kressbronn am Bodensee, Uhldingen-Mühlhofen und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Bodenseekreis.

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