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Baden-Württemberg

Jobcenter Rems-Murr

Zuständig für 31 Städte und Gemeinden mit rund 440.696 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Rems-Murr
Mayenner Straße 60
71332 Waiblingen
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Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 14–17 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-rems-murr.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Rems-Murr zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Rems-Murr?

Anschrift: Mayenner Straße 60, 71332 Waiblingen. Telefon: +49 7151 9519-670. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–11:30 Uhr; Do 8–11:30 und 14–17 Uhr. Bitte vereinbaren Sie einen Termin!.

Für welche Orte ist das Jobcenter Rems-Murr zuständig?

Für 31 Städte und Gemeinden, darunter Waiblingen, Fellbach, Schorndorf, Backnang, Winnenden, Weinstadt, Kernen im Remstal, Murrhardt und weitere.

Hat das Jobcenter Rems-Murr weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Backnang, Backnang; Standort Schorndorf, Schorndorf.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Rems-Murr online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Rems-Murr.

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