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Baden-Württemberg

Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 200.902 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Donnerstagnachmittag nur für Beschäftigte.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 791 9758-730
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-sha.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall?

Anschrift: Bahnhofstraße 18, 74523 Schwäbisch Hall. Telefon: +49 791 9758-582. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Donnerstagnachmittag nur für Beschäftigte..

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Schwäbisch Hall, Crailsheim, Gaildorf, Ilshofen, Mainhardt, Schrozberg, Satteldorf, Rot am See und weitere.

Hat das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Crailsheim, Crailsheim.

Kann ich Anträge beim Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall.

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