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Baden-Württemberg

Jobcenter Landkreis Göppingen

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 258.809 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Göppingen
Mörikestraße 15
73033 Göppingen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7161 9770-730
Website des Jobcenters
jobcenter-goeppingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Göppingen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Göppingen?

Anschrift: Mörikestraße 15, 73033 Göppingen. Telefon: +49 7161 9770-751. Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. E-Mail: jobcenter-goeppingen@jobcenter-ge.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Göppingen zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Göppingen, Geislingen an der Steige, Eislingen/Fils, Ebersbach an der Fils, Uhingen, Donzdorf, Süßen, Salach und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Göppingen weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Geislingen, Geislingen.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Landkreis Göppingen online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Göppingen.

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