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Gaildorf · Landkreis Schwäbisch Hall · 12.005 Einwohner

Jobcenter für Gaildorf

Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall mit Sitz in Schwäbisch Hall.

Postleitzahlen in Gaildorf: 74405

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Heilbronn

Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Donnerstagnachmittag nur für Beschäftigte.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 791 9758-730
Website des Jobcenters
jobcenter-landkreis-sha.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Gaildorf zuständig?

Für Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall zuständig, Bahnhofstraße 18, 74523 Schwäbisch Hall, Telefon +49 791 9758-582.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gaildorf?

Zur Gemeinde Gaildorf gehören die Postleitzahlen 74405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–18 Uhr. Donnerstagnachmittag nur für Beschäftigte..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall für