St. Georgen im Schwarzwald · Schwarzwald-Baar-Kreis · 12.301 Einwohner
Jobcenter für St. Georgen im Schwarzwald
Zuständig ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis mit Sitz in Villingen-Schwenningen.
Postleitzahlen in St. Georgen im Schwarzwald: 78112
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Reutlingen
Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
- Anschrift
- Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Lantwattenstraße 2
78050 Villingen-Schwenningen
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 7721 209-777
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen.
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 7721 209-132
- Website des Jobcenters
- jobcenter-sbk.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für St. Georgen im Schwarzwald zuständig?
Für St. Georgen im Schwarzwald (Schwarzwald-Baar-Kreis) ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig, Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon +49 7721 209-777.
Welche Postleitzahlen gehören zu St. Georgen im Schwarzwald?
Zur Gemeinde St. Georgen im Schwarzwald gehören die Postleitzahlen 78112. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen..
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).