Jobcenter-Verzeichnis.org

Donaueschingen · Schwarzwald-Baar-Kreis · 21.790 Einwohner

Jobcenter für Donaueschingen

Zuständig ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis mit Sitz in Villingen-Schwenningen. In Donaueschingen gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Donaueschingen: 78166

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Reutlingen

Standort in Donaueschingen

  • Standort DonaueschingenDürrheimer Straße 17, 78166 Donaueschingen

Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis

Anschrift
Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
Lantwattenstraße 2
78050 Villingen-Schwenningen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 7721 209-132
Website des Jobcenters
jobcenter-sbk.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Donaueschingen zuständig?

Für Donaueschingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis zuständig, Lantwattenstraße 2, 78050 Villingen-Schwenningen, Telefon +49 7721 209-777.

Gibt es ein Jobcenter in Donaueschingen?

Ja. Das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis hat in Donaueschingen einen Standort: Standort Donaueschingen, Dürrheimer Straße 17, 78166 Donaueschingen.

Welche Postleitzahlen gehören zu Donaueschingen?

Zur Gemeinde Donaueschingen gehören die Postleitzahlen 78166. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo, Di, Fr 8–12:30 Uhr; Do 8–12:30 und 14–16 Uhr. Termine können Sie weiterhin unabhängig von den Öffnungszeiten wahrnehmen..

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis für