Jobcenter-Verzeichnis.org

Baden-Württemberg · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Alb-Donau

Für eine Person erkennt das Jobcenter Alb-Donau eine Bruttokaltmiete von 512,56 € bis 697,56 € als angemessen an, für zwei Personen 621,51 € bis 845,51 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Wasser/Abwasser, Grundsteuer, Müllgebühren usw.); Heizkosten sind nicht enthalten und werden gesondert betrachtet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Anlage 1: Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete im Alb-Donau-Kreis (Stand 21.07.2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Mietstufe IIalle sonstigen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis512,56 €621,51 €740,22 €864,79 €985,22 €+ 119,02 €
Mietstufe IIIBlaubeuren, Ehingen, Erbach, Laichingen, Langenau570,56 €690,51 €824,22 €960,79 €1.097,22 €+ 133,02 €
Mietstufe VBlaustein697,56 €845,51 €1.006,22 €1.176,79 €1.343,22 €+ 161,02 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mietstufe II768,84 €932,27 €1.110,33 €1.297,19 €1.477,83 €
Mietstufe III855,84 €1.035,77 €1.236,33 €1.441,19 €1.645,83 €
Mietstufe V1.046,34 €1.268,27 €1.509,33 €1.765,19 €2.014,83 €

Quelle: Anlage 1: Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete im Alb-Donau-Kreis (Stand 21.07.2026), gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Alb-Donau.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: Kaltmiete zuzüglich kalter Betriebskosten (Wasser/Abwasser, Grundsteuer, Müllgebühren usw.); Heizkosten sind nicht enthalten und werden gesondert betrachtet.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
  • Heizkosten sind nicht in der Bruttokaltmiete enthalten und werden gesondert betrachtet; die Obergrenze bildet der Bundesheizkostenspiegel in der aktuellen Fassung.
  • Die Tabelle des Jobcenters nennt Werte für die Mietstufen I bis V; im Alb-Donau-Kreis sind Gemeinden nur den Mietstufen II, III und V zugeordnet (Mietstufen I und IV werden hier nicht aufgeführt). Die Beträge gelten nicht für alleinstehende Personen, die in der Wohnung von Verwandten oder Verschwägerten wohnen, die selbst nicht hilfebedürftig sind.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Alb-Donau sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 512,56 € bis 697,56 €, für zwei Personen 621,51 € bis 845,51 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Anlage 1: Mietobergrenze für die Bruttokaltmiete im Alb-Donau-Kreis (Stand 21.07.2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten sind nicht in der Bruttokaltmiete enthalten und werden gesondert betrachtet; die Obergrenze bildet der Bundesheizkostenspiegel in der aktuellen Fassung.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg