Baden-Württemberg · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Emmendingen
Für eine Person erkennt das Jobcenter Emmendingen eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Bruttokaltmiete: Kaltmiete einschließlich aller Nebenkosten mit Ausnahme der Heizung; orientiert sich an § 12 Wohngeldgesetz (Fassung ab 01.01.2025) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 %. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Angemessene Mietbeträge Landkreis Emmendingen, Stand Januar 2025.
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Emmendingen, Denzlingen, Kenzingen, Waldkirch (Mietstufe 4)Emmendingen, Denzlingen, Kenzingen, Waldkirch | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | + 130,90 € |
| Teningen, Herbolzheim, Endingen (Mietstufe 3)Teningen, Herbolzheim, Endingen | 501,60 € | 606,10 € | 722,70 € | 842,60 € | 962,50 € | + 116,60 € |
| alle anderen Gemeinden im Landkreis Emmendingen (Mietstufe 2) | 448,80 € | 542,30 € | 645,70 € | 754,60 € | 860,20 € | + 103,40 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Emmendingen, Denzlingen, Kenzingen, Waldkirch (Mietstufe 4) | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € |
| Teningen, Herbolzheim, Endingen (Mietstufe 3) | 752,40 € | 909,15 € | 1.084,05 € | 1.263,90 € | 1.443,75 € |
| alle anderen Gemeinden im Landkreis Emmendingen (Mietstufe 2) | 673,20 € | 813,45 € | 968,55 € | 1.131,90 € | 1.290,30 € |
Quelle: Angemessene Mietbeträge Landkreis Emmendingen, Stand Januar 2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Emmendingen.
So lesen Sie die Werte
- Bruttokaltmiete: Kaltmiete einschließlich aller Nebenkosten mit Ausnahme der Heizung; orientiert sich an § 12 Wohngeldgesetz (Fassung ab 01.01.2025) zuzüglich eines Sicherheitszuschlags von 10 %.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 45 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², jede weitere Person 15 m².
- Die Heizkosten werden wegen der stark gestiegenen Energiepreise individuell für den Einzelfall beurteilt.
- Die Beträge gelten laut Jobcenter für Neufälle sowie Umzüge in den Landkreis und innerhalb des Landkreises ab 2025. Zusätzliche Nebenkostenabrechnungen (außer Heizung) können neben der Bruttokaltmiete nicht übernommen werden; Garage und Stellplatz werden nur berücksichtigt, wenn sie zwingend mit der Wohnung angemietet werden müssen und nicht weitervermietet werden können.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Emmendingen sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 448,80 € bis 562,10 €, für zwei Personen 542,30 € bis 680,90 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Angemessene Mietbeträge Landkreis Emmendingen, Stand Januar 2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Heizkosten werden wegen der stark gestiegenen Energiepreise individuell für den Einzelfall beurteilt.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Baden-Württemberg
- Jobcenter Stuttgart
- Jobcenter Landkreis Böblingen
- Jobcenter Landkreis Esslingen
- Jobcenter Landkreis Göppingen
- Jobcenter Landkreis Ludwigsburg
- Jobcenter Rems-Murr
- Jobcenter Stadt Heilbronn
- Jobcenter Landkreis Heilbronn
- Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall
- Jobcenter Heidenheim
- Jobcenter Ostalbkreis
- Jobcenter Stadt Karlsruhe
- Jobcenter Landkreis Karlsruhe
- Jobcenter Heidelberg
- Jobcenter Neckar-Odenwald
- Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
- Jobcenter Pforzheim
- Jobcenter Landkreis Calw
- Jobcenter Freiburg
- Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald
- Jobcenter Landkreis Rottweil
- Jobcenter Schwarzwald-Baar-Kreis
- Kommunales Jobcenter Tuttlingen
- Jobcenter Landkreis Lörrach
- Jobcenter Waldshut
- Jobcenter Landkreis Reutlingen
- Jobcenter Landkreis Tübingen
- Jobcenter Zollernalbkreis
- Jobcenter Ulm
- Jobcenter Alb-Donau
- Jobcenter Bodenseekreis
- Jobcenter Landkreis Ravensburg
- Jobcenter Landkreis Sigmaringen