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Niedersachsen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Region Hannover

Für eine Person erkennt das Jobcenter Region Hannover eine Bruttokaltmiete von 405,00 € bis 512,00 € als angemessen an, für zwei Personen 511,00 € bis 634,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Gebiet (Orte je Gebiet in der Tabelle unten)
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Beträge enthalten die Betriebskosten (Nebenkosten, ohne Heizkosten) bereits; die Unterkunftskosten setzen sich aus Kaltmiete und Betriebskosten zusammen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietobergrenzen (Region Hannover, seit 1. Juli 2026) – Webseite Jobcenter Region Hannover „Wohnen“.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Hannover499,00 €634,00 €755,00 €901,00 €1.022,00 €+ 125,00 €
Barsinghausen455,00 €580,00 €668,00 €730,00 €862,00 €+ 90,00 €
Burgdorf484,00 €554,00 €670,00 €771,00 €852,00 €+ 100,00 €
Burgwedel488,00 €561,00 €740,00 €816,00 €877,00 €+ 93,00 €
Garbsen512,00 €609,00 €719,00 €828,00 €972,00 €+ 88,00 €
Gehrden429,00 €564,00 €639,00 €764,00 €996,00 €+ 88,00 €
Hemmingen462,00 €591,00 €730,00 €880,00 €896,00 €+ 100,00 €
Isernhagen490,00 €621,00 €790,00 €888,00 €948,00 €+ 108,00 €
Laatzen477,00 €607,00 €700,00 €824,00 €940,00 €+ 103,00 €
Langenhagen474,00 €600,00 €710,00 €874,00 €966,00 €+ 123,00 €
Lehrte462,00 €557,00 €650,00 €788,00 €888,00 €+ 87,00 €
Neustadt a. Rbg.Neustadt am Rübenberge436,00 €520,00 €620,00 €750,00 €809,00 €+ 81,00 €
Pattensen436,00 €521,00 €667,00 €829,00 €800,00 €+ 86,00 €
Ronnenberg424,00 €605,00 €696,00 €800,00 €965,00 €+ 91,00 €
Seelze426,00 €561,00 €661,00 €757,00 €897,00 €+ 99,00 €
Sehnde405,00 €533,00 €644,00 €854,00 €952,00 €+ 94,00 €
Springe414,00 €511,00 €610,00 €709,00 €829,00 €+ 81,00 €
Uetze415,00 €567,00 €600,00 €632,00 €709,00 €+ 77,00 €
Wedemark472,00 €580,00 €691,00 €820,00 €903,00 €+ 108,00 €
WennigsenWennigsen (Deister)420,00 €516,00 €675,00 €770,00 €780,00 €+ 99,00 €
Wunstorf422,00 €560,00 €697,00 €794,00 €931,00 €+ 88,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Hannover748,50 €951,00 €1.132,50 €1.351,50 €1.533,00 €
Barsinghausen682,50 €870,00 €1.002,00 €1.095,00 €1.293,00 €
Burgdorf726,00 €831,00 €1.005,00 €1.156,50 €1.278,00 €
Burgwedel732,00 €841,50 €1.110,00 €1.224,00 €1.315,50 €
Garbsen768,00 €913,50 €1.078,50 €1.242,00 €1.458,00 €
Gehrden643,50 €846,00 €958,50 €1.146,00 €1.494,00 €
Hemmingen693,00 €886,50 €1.095,00 €1.320,00 €1.344,00 €
Isernhagen735,00 €931,50 €1.185,00 €1.332,00 €1.422,00 €
Laatzen715,50 €910,50 €1.050,00 €1.236,00 €1.410,00 €
Langenhagen711,00 €900,00 €1.065,00 €1.311,00 €1.449,00 €
Lehrte693,00 €835,50 €975,00 €1.182,00 €1.332,00 €
Neustadt a. Rbg.654,00 €780,00 €930,00 €1.125,00 €1.213,50 €
Pattensen654,00 €781,50 €1.000,50 €1.243,50 €1.200,00 €
Ronnenberg636,00 €907,50 €1.044,00 €1.200,00 €1.447,50 €
Seelze639,00 €841,50 €991,50 €1.135,50 €1.345,50 €
Sehnde607,50 €799,50 €966,00 €1.281,00 €1.428,00 €
Springe621,00 €766,50 €915,00 €1.063,50 €1.243,50 €
Uetze622,50 €850,50 €900,00 €948,00 €1.063,50 €
Wedemark708,00 €870,00 €1.036,50 €1.230,00 €1.354,50 €
Wennigsen630,00 €774,00 €1.012,50 €1.155,00 €1.170,00 €
Wunstorf633,00 €840,00 €1.045,50 €1.191,00 €1.396,50 €

Quelle: Mietobergrenzen (Region Hannover, seit 1. Juli 2026) – Webseite Jobcenter Region Hannover „Wohnen“, gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Region Hannover.

So lesen Sie die Werte

  • Die Beträge enthalten die Betriebskosten (Nebenkosten, ohne Heizkosten) bereits; die Unterkunftskosten setzen sich aus Kaltmiete und Betriebskosten zusammen.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert und grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, solange der Verbrauch nicht als zu hoch anzusehen ist.
  • Die Beträge gelten je Stadt bzw. Gemeinde der Region Hannover. Die Wohnflächenangaben stammen aus dem Flyer „Wohnen und Umzug“ des Jobcenters (Stand 01.07.2026). Bei energetisch saniertem Wohnraum kann ein Zuschlag auf die Mietobergrenze gewährt werden (30, 45 bzw. 60 Cent je m²). Während der einjährigen Karenzzeit werden tatsächliche Kosten höchstens bis zum Eineinhalbfachen des angemessenen Bedarfs anerkannt. Pattensen: Der Wert für 5 Personen (800,00) liegt in der Quelle unter dem Wert für 4 Personen (829,00).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Region Hannover sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 405,00 € bis 512,00 €, für zwei Personen 511,00 € bis 634,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Mietobergrenzen (Region Hannover, seit 1. Juli 2026) – Webseite Jobcenter Region Hannover „Wohnen“.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert und grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, solange der Verbrauch nicht als zu hoch anzusehen ist.

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