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Niedersachsen · Gültig ab 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Helmstedt

Für eine Person erkennt das Jobcenter Helmstedt eine Bruttokaltmiete von 410,00 € bis 460,00 € als angemessen an, für zwei Personen 450,00 € bis 520,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Mietobergrenzen für Bruttokaltmieten (BKM – Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkosten ohne Heizung). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Bearbeitungshinweise des Landkreises Helmstedt zur Durchführung des § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung), Stand 01.07.2026, Rz 22.2 Mietobergrenzen.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum SüdStadt Schöningen, Samtgemeinde Heeseberg, Samtgemeinde Nord-Elm410,00 €450,00 €540,00 €590,00 €680,00 €
Vergleichsraum NordStadt Helmstedt (einschl. OT Büddenstedt), Stadt Königslutter, Gemeinde Lehre, Samtgemeinde Grasleben, Samtgemeinde Velpke460,00 €520,00 €630,00 €700,00 €800,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum Süd615,00 €675,00 €810,00 €885,00 €1.020,00 €
Vergleichsraum Nord690,00 €780,00 €945,00 €1.050,00 €1.200,00 €

Quelle: Bearbeitungshinweise des Landkreises Helmstedt zur Durchführung des § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung), Stand 01.07.2026, Rz 22.2 Mietobergrenzen, gültig ab 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Helmstedt.

So lesen Sie die Werte

  • Mietobergrenzen für Bruttokaltmieten (BKM – Nettokaltmiete zuzüglich Nebenkosten ohne Heizung).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird getrennt von der Bruttokaltmiete beurteilt (Orientierung am Bundesweiten Heizspiegel).
  • Die Werte gelten ab 01.07.2026 bei Neufällen, Wohnungswechsel, Änderung der Bedarfsgemeinschaft und Mieterhöhungen; in bestehenden Fällen werden bis zu einer solchen Änderung die bisherigen, höheren Mietobergrenzen weiter anerkannt. Für Bedarfsgemeinschaften mit 6 und mehr Personen gelten die Höchstbeträge nach § 12 WoGG zuzüglich 10 %, die je nach Mietenstufe der Gemeinde abweichen (siehe Bearbeitungshinweise).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Helmstedt sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 410,00 € bis 460,00 €, für zwei Personen 450,00 € bis 520,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.07.2026). Quelle: Bearbeitungshinweise des Landkreises Helmstedt zur Durchführung des § 22 SGB II (Unterkunft und Heizung), Stand 01.07.2026, Rz 22.2 Mietobergrenzen.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, soweit sie angemessen sind; die Angemessenheit wird getrennt von der Bruttokaltmiete beurteilt (Orientierung am Bundesweiten Heizspiegel).

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen