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Niedersachsen

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Aurich

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Aurich eine Bruttokaltmiete von 484,00 € bis 618,20 € als angemessen an, für zwei Personen 562,80 € bis 748,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete: angemessene Grundmiete (kalt) und alle nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Nebenkosten, ohne Heizkosten und Haushaltsstrom. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Landkreis Aurich, Jobcenter: Angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Norden, Brookmerland, Dornum, Großheide, Hage, KrummhörnNorden, Brookmerland, Dornum, Großheide, Hage, Krummhörn502,50 €562,80 €679,50 €714,85 €815,10 €+ 85,80 €
Aurich, Wiesmoor, Großefehn, Ihlow, SüdbrookmerlandAurich, Wiesmoor, Großefehn, Ihlow, Südbrookmerland484,00 €573,60 €627,00 €752,25 €769,50 €+ 81,00 €
Inseln *Norderney, Juist, Baltrum618,20 €748,00 €889,90 €1.040,60 €1.188,00 €+ 141,90 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Norden, Brookmerland, Dornum, Großheide, Hage, Krummhörn753,75 €844,20 €1.019,25 €1.072,28 €1.222,65 €
Aurich, Wiesmoor, Großefehn, Ihlow, Südbrookmerland726,00 €860,40 €940,50 €1.128,38 €1.154,25 €
Inseln *927,30 €1.122,00 €1.334,85 €1.560,90 €1.782,00 €

Quelle: Landkreis Aurich, Jobcenter: Angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Aurich.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete: angemessene Grundmiete (kalt) und alle nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Nebenkosten, ohne Heizkosten und Haushaltsstrom.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die Werte des bundesweiten Heizspiegels (Spalte „zu hoch“) nach Energieträger, Gebäudefläche und angemessener Wohnungsgröße.
  • Die Seite nennt kein Gültigkeitsdatum. Die angemessene Wohnungsgröße folgt den Wohnraumförderbestimmungen Niedersachsen (WFB); die Grenzen sind nur Obergrenzen, ein Anspruch auf volle Ausschöpfung besteht nicht. Die Gemeinde Hinte ist in der Tabelle keinem Gebiet zugeordnet; Brookmerland und Hage sind Samtgemeinden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Aurich sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 484,00 € bis 618,20 €, für zwei Personen 562,80 € bis 748,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Landkreis Aurich, Jobcenter: Angemessene Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete) und Heizkosten.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab sind die Werte des bundesweiten Heizspiegels (Spalte „zu hoch“) nach Energieträger, Gebäudefläche und angemessener Wohnungsgröße.

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