Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen

Mietobergrenze Jobcenter Wesermarsch

Für eine Person erkennt das Jobcenter Wesermarsch eine Bruttokaltmiete von 418,30 € bis 470,00 € als angemessen an, für zwei Personen 508,00 € bis 569,60 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete = Kaltmiete + Betriebskosten (Heizkosten werden gesondert betrachtet). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft – Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für den Bereich des Landkreises Wesermarsch (Angemessenheitsrichtwerte), Webseite des Jobcenters Wesermarsch.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Stadt NordenhamNordenham470,00 €569,60 €678,30 €792,50 €903,40 €+ 108,70 €
Stadt BrakeBrake470,00 €569,60 €678,30 €792,50 €903,40 €+ 108,70 €
Stadt ElsflethElsfleth418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. ButjadingenButjadingen418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. JadeJade418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. StadlandStadland418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. OvelgönneOvelgönne418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. BerneBerne418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €
Gem. LemwerderLemwerder418,30 €508,00 €605,70 €706,70 €806,60 €+ 95,50 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Stadt Nordenham705,00 €854,40 €1.017,45 €1.188,75 €1.355,10 €
Stadt Brake705,00 €854,40 €1.017,45 €1.188,75 €1.355,10 €
Stadt Elsfleth627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Butjadingen627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Jade627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Stadland627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Ovelgönne627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Berne627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €
Gem. Lemwerder627,45 €762,00 €908,55 €1.060,05 €1.209,90 €

Quelle: Kosten der Unterkunft – Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für den Bereich des Landkreises Wesermarsch (Angemessenheitsrichtwerte), Webseite des Jobcenters Wesermarsch. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wesermarsch.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete = Kaltmiete + Betriebskosten (Heizkosten werden gesondert betrachtet).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m².
  • Heizkosten: Auf Grundlage des Heizkostenspiegels 2020 können ohne Einschränkung Abschlagszahlungen von 139,00 € (1 Person) bis 265,00 € (5 Personen) berücksichtigt werden.
  • Auf der Seite des Jobcenters ist kein Datum angegeben, ab dem die Richtwerte gelten. Die Seite weist darauf hin, dass die Informationen keine Genehmigung für einen Umzug darstellen; ein Umzug muss vorher vom Jobcenter genehmigt werden.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wesermarsch sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,30 € bis 470,00 €, für zwei Personen 508,00 € bis 569,60 €, je nach Wohnort. Quelle: Kosten der Unterkunft – Angemessene Unterkunfts- und Heizkosten für den Bereich des Landkreises Wesermarsch (Angemessenheitsrichtwerte), Webseite des Jobcenters Wesermarsch.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten: Auf Grundlage des Heizkostenspiegels 2020 können ohne Einschränkung Abschlagszahlungen von 139,00 € (1 Person) bis 265,00 € (5 Personen) berücksichtigt werden.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen