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Niedersachsen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme)

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 501,60 € als angemessen an, für zwei Personen 480,70 € bis 606,10 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete: Grundmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten; Heizkosten werden gesondert betrachtet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Hinweise zu den angemessenen Unterkunftskosten gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Landkreis Rotenburg (Wümme).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Stufe 1 (gilt für alle übrigen Ortschaften)397,10 €480,70 €573,10 €668,80 €763,40 €+ 90,20 €
Stufe 2 (gilt für die Städte Bremervörde und Zeven)Bremervörde, Zeven448,80 €542,30 €645,70 €754,60 €840,20 €+ 103,40 €
Stufe 3 (gilt für die Stadt Rotenburg)Rotenburg501,60 €606,10 €722,70 €842,60 €962,50 €+ 116,60 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Stufe 1 (gilt für alle übrigen Ortschaften)595,65 €721,05 €859,65 €1.003,20 €1.145,10 €
Stufe 2 (gilt für die Städte Bremervörde und Zeven)673,20 €813,45 €968,55 €1.131,90 €1.260,30 €
Stufe 3 (gilt für die Stadt Rotenburg)752,40 €909,15 €1.084,05 €1.263,90 €1.443,75 €

Quelle: Hinweise zu den angemessenen Unterkunftskosten gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Landkreis Rotenburg (Wümme), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme).

So lesen Sie die Werte

  • Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmiete: Grundmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten; Heizkosten werden gesondert betrachtet.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert betrachtet; angemessen sind maximal die Werte des bundesweiten Heizspiegels (äußerst rechte Spalte).
  • Die Richtwerte gelten laut Dokument ab dem 01.01.2025; die Quelle nennt noch keine Anpassung an die Rechtslage ab 01.07.2026. Das Dokument ordnet die Ortsteile der Samtgemeinden und Städte den Stufen zu (Stufe 2: Bremervörde und Zeven mit ihren Ortsteilen; Stufe 3: Rotenburg mit Borchel, Mulmshorn, Waffensen, Unterstedt; alle übrigen Samtgemeinden und Orte Stufe 1).
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,10 € bis 501,60 €, für zwei Personen 480,70 € bis 606,10 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Hinweise zu den angemessenen Unterkunftskosten gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Landkreis Rotenburg (Wümme).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert betrachtet; angemessen sind maximal die Werte des bundesweiten Heizspiegels (äußerst rechte Spalte).

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