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Niedersachsen

Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme)

Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 165.904 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme)
Weicheler Damm 9-11
27356 Rotenburg (Wümme)
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr
Website des Jobcenters
lk-row.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme)?

Anschrift: Weicheler Damm 9-11, 27356 Rotenburg (Wümme). Telefon: +49 4261 983-3728. Erreichbarkeit: Di, Fr 8–12 Uhr, Do 8–12 und 14–16 Uhr. E-Mail: jobcenter@lk-row.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) zuständig?

Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Rotenburg (Wümme), Bremervörde, Zeven, Scheeßel, Visselhövede, Gnarrenburg, Sottrum, Sittensen und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Jobcenter - Dienststelle BRV (Bremervörde), Bremervörde; Jobcenter - Dienststelle Zeven, Zeven.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme).

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