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Niedersachsen

Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer

Zuständig für 19 Städte und Gemeinden mit rund 169.103 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer
Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 491 926-2999
Website des Jobcenters
landkreis-leer.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer?

Anschrift: Bavinkstraße 23, 26789 Leer (Ostfriesland). Telefon: +49 491 926-2000. Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Für welche Orte ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer zuständig?

Für 19 Städte und Gemeinden, darunter Leer (Ostfriesland), Moormerland, Westoverledingen, Rhauderfehn, Weener, Uplengen, Ostrhauderfehn, Bunde und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer.

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