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Niedersachsen

Jobcenter Landkreis Göttingen

Zuständig für 39 Städte und Gemeinden mit rund 328.028 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Jobcenter-Standorte: Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr
Website des Jobcenters
landkreisgoettingen.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Göttingen zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Göttingen?

Anschrift: Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Telefon: +49 551 525-0. Erreichbarkeit: Jobcenter-Standorte: Mo, Mi, Fr 9–12 Uhr. E-Mail: info@landkreisgoettingen.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Göttingen zuständig?

Für 39 Städte und Gemeinden, darunter Göttingen, Hann. Münden, Osterode am Harz, Duderstadt, Bovenden, Herzberg am Harz, Rosdorf, Bad Lauterberg im Harz und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Göttingen weitere Standorte?

Ja, 6 weitere Standorte: Jobcenter Landkreis Göttingen, Standort Duderstadt, Duderstadt; Jobcenter Landkreis Göttingen, Standort Göttingen-Land, Göttingen; Jobcenter Landkreis Göttingen, Standort Hann. Münden, Hann. Münden; Jobcenter Landkreis Göttingen, Standort Osterode am Harz, Osterode am Harz; Jobcenter Landkreis Göttingen, Standort Südharz, Bad Lauterberg; Jobcenter Stadt Göttingen (Stadt Göttingen, Fachbereich Soziales, Erstkontaktstelle SGB II), Göttingen.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Landkreis Göttingen, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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