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Niedersachsen

Jobcenter Landkreis Peine

Zuständig für 7 Städte und Gemeinden mit rund 137.045 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Peine
Stederdorfer Straße 23/24
31224 Peine
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Erreichbarkeit
Mo, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 und 14–16 Uhr; Termine sind nach Vereinbarung möglich
Fax
+49 5171 401-7724
Website des Jobcenters
landkreis-peine.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Peine zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Peine?

Anschrift: Stederdorfer Straße 23/24, 31224 Peine. Telefon: +49 5171 401-7780. Erreichbarkeit: Mo, Fr 8:30–12 Uhr, Di, Do 8:30–12 und 14–16 Uhr; Termine sind nach Vereinbarung möglich. E-Mail: jobcenter@landkreis-peine.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Peine zuständig?

Für 7 Städte und Gemeinden, darunter Peine, Ilsede, Vechelde, Lengede, Edemissen, Wendeburg, Hohenhameln.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Peine.

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