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Niedersachsen

Kommunales Jobcenter Landkreis Verden

Zuständig für 11 Städte und Gemeinden mit rund 138.626 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Kommunales Jobcenter Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
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Erreichbarkeit
Servicebereich: Mo, Fr 8–12 Uhr, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr oder nach Vereinbarung; Erstberatung ohne Termin Di, Fr 8–11:30 Uhr, Do 8–11:30 und 14–16 Uhr; bei laufendem Leistungsbezug Termine nach Vereinbarung
Website des Jobcenters
landkreis-verden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden?

Anschrift: Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller). Telefon: +49 4231 15-439. Erreichbarkeit: Servicebereich: Mo, Fr 8–12 Uhr, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr oder nach Vereinbarung; Erstberatung ohne Termin Di, Fr 8–11:30 Uhr, Do 8–11:30 und 14–16 Uhr; bei laufendem Leistungsbezug Termine nach Vereinbarung. E-Mail: service52@landkreis-verden.de.

Für welche Orte ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden zuständig?

Für 11 Städte und Gemeinden, darunter Achim, Verden (Aller), Oyten, Langwedel, Ottersberg, Kirchlinteln, Dörverden, Thedinghausen und weitere.

Hat das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Kommunales Jobcenter Landkreis Verden, Außenstelle Achim, Achim.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Kommunales Jobcenter Landkreis Verden.

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