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Achim · Landkreis Verden · 32.870 Einwohner

Jobcenter für Achim

Zuständig ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden mit Sitz in Verden (Aller). In Achim gibt es einen Standort.

Postleitzahlen in Achim: 28832

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Stade

Standort in Achim

  • Kommunales Jobcenter Landkreis Verden, Außenstelle AchimSteubenallee 7, 28832 Achim

Kommunales Jobcenter Landkreis Verden

Anschrift
Kommunales Jobcenter Landkreis Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
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Erreichbarkeit
Servicebereich: Mo, Fr 8–12 Uhr, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr oder nach Vereinbarung; Erstberatung ohne Termin Di, Fr 8–11:30 Uhr, Do 8–11:30 und 14–16 Uhr; bei laufendem Leistungsbezug Termine nach Vereinbarung
Website des Jobcenters
landkreis-verden.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Achim zuständig?

Für Achim (Landkreis Verden) ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden zuständig, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), Telefon +49 4231 15-439.

Gibt es ein Jobcenter in Achim?

Ja. Das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden hat in Achim einen Standort: Kommunales Jobcenter Landkreis Verden, Außenstelle Achim, Steubenallee 7, 28832 Achim.

Welche Postleitzahlen gehören zu Achim?

Zur Gemeinde Achim gehören die Postleitzahlen 28832. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden erreichbar?

Erreichbarkeit: Servicebereich: Mo, Fr 8–12 Uhr, Di, Do 8–12 und 14–16 Uhr oder nach Vereinbarung; Erstberatung ohne Termin Di, Fr 8–11:30 Uhr, Do 8–11:30 und 14–16 Uhr; bei laufendem Leistungsbezug Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Kommunales Jobcenter Landkreis Verden für