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Niedersachsen

Jobcenter Heidekreis

Zuständig für 23 Städte und Gemeinden mit rund 141.321 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Heidekreis
Moorstraße 12 - 18
29664 Walsrode
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Erreichbarkeit
Mo–Do 8–12 Uhr, Di und Do 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Website des Jobcenters
heidekreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Heidekreis zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Heidekreis?

Anschrift: Moorstraße 12 - 18, 29664 Walsrode. Telefon: +49 5162 970-9210. Erreichbarkeit: Mo–Do 8–12 Uhr, Di und Do 14–16 Uhr; Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. E-Mail: info@heidekreis.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Heidekreis zuständig?

Für 23 Städte und Gemeinden, darunter Walsrode, Soltau, Schneverdingen, Munster, Bad Fallingbostel, Bispingen, Schwarmstedt, Neuenkirchen und weitere.

Hat das Jobcenter Heidekreis weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Soltau, Soltau.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Heidekreis, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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