Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen

Jobcenter Osnabrück

Zuständig für Osnabrück. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Osnabrück
Johannistorwall 56
49080 Osnabrück
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Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Und nach Terminvereinbarung! Telefonisch erreichen Sie uns zu den angegebenen Zeiten. Jederzeit online unter jobcenter.digital
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 541 18177-395
Website des Jobcenters
jobcenter-osnabrueck.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Osnabrück?

Anschrift: Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück. Telefon: +49 541 18177-0. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 8–12 Uhr; Do 8–12 und 14–16 Uhr. Und nach Terminvereinbarung! Telefonisch erreichen Sie uns zu den angegebenen Zeiten. Jederzeit online unter jobcenter.digital. E-Mail: jobcenter-osnabrueck@jobcenter-ge.de.

Hat das Jobcenter Osnabrück weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Osnabrück, Rheiner Landstraße 195b, Osnabrück.

Kann ich Anträge beim Jobcenter Osnabrück online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Osnabrück.

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