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Niedersachsen

Grafschafter Jobcenter

Zuständig für 25 Städte und Gemeinden mit rund 144.543 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Grafschafter Jobcenter
Stadtring 9-15
48527 Nordhorn
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Erreichbarkeit
Servicezeiten Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 14:30–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr
Website des Jobcenters
grafschaft-bentheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Grafschafter Jobcenter zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Grafschafter Jobcenter?

Anschrift: Stadtring 9-15, 48527 Nordhorn. Telefon: +49 5921 966350. Erreichbarkeit: Servicezeiten Mo–Do 8:30–12:30 Uhr und 14:30–16 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Für welche Orte ist das Grafschafter Jobcenter zuständig?

Für 25 Städte und Gemeinden, darunter Nordhorn, Bad Bentheim, Schüttorf, Wietmarschen, Neuenhaus, Emlichheim, Uelsen, Hoogstede und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Grafschafter Jobcenter.

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