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Niedersachsen

Jobcenter Hildesheim

Zuständig für 20 Städte und Gemeinden mit rund 267.506 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Hildesheim
Am Marienfriedhof 53
31134 Hildesheim
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Website des Jobcenters
jobcenter-hildesheim.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Hildesheim zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Hildesheim?

Anschrift: Am Marienfriedhof 53, 31134 Hildesheim. Telefon: +49 5121 969-720. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr.

Für welche Orte ist das Jobcenter Hildesheim zuständig?

Für 20 Städte und Gemeinden, darunter Hildesheim, Sarstedt, Alfeld (Leine), Bad Salzdetfurth, Nordstemmen, Harsum, Gronau (Leine), Bockenem und weitere.

Hat das Jobcenter Hildesheim weitere Standorte?

Ja, 4 weitere Standorte: Standort Alfeld (Leine), Alfeld (Leine); Standort Bad Salzdetfurth, Bad Salzdetfurth; Standort Gronau, Gronau; Standort Sarstedt, Sarstedt.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Hildesheim, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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