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Niedersachsen

Jobcenter Schaumburg

Zuständig für 38 Städte und Gemeinden mit rund 156.841 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Schaumburg
Breslauer Straße 2–4
31655 Stadthagen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do, Fr 9–12 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung
Fax
+49 5721 703-8111
Website des Jobcenters
jobcenter-schaumburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Schaumburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Schaumburg?

Anschrift: Breslauer Straße 2–4, 31655 Stadthagen. Telefon: +49 5721 703-8000. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do, Fr 9–12 Uhr sowie Termine nach Vereinbarung. E-Mail: service@jobcenter-schaumburg.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Schaumburg zuständig?

Für 38 Städte und Gemeinden, darunter Rinteln, Stadthagen, Bückeburg, Bad Nenndorf, Obernkirchen, Rodenberg, Auetal, Hagenburg und weitere.

Hat das Jobcenter Schaumburg weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Rinteln, Rinteln.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Schaumburg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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