Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen

Jobcenter Friesland

Zuständig für 8 Städte und Gemeinden mit rund 100.411 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Friesland
Sophienstraße 3
26441 Jever
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 4461 919-5329
Website des Jobcenters
friesland.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Friesland zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Friesland?

Anschrift: Sophienstraße 3, 26441 Jever. Telefon: +49 4461 919-7450. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. E-Mail: jobcenter@friesland.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Friesland zuständig?

Für 8 Städte und Gemeinden, darunter Varel, Schortens, Jever, Zetel, Wangerland, Bockhorn, Sande, Wangerooge.

Hat das Jobcenter Friesland weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Friesland, Standort Varel (Dienstleistungszentrum Varel), Varel.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Friesland.

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