Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen

Jobcenter im Landkreis Nienburg

Zuständig für 36 Städte und Gemeinden mit rund 121.468 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Nienburg
Verdener Straße 21
31582 Nienburg
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–15:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 5021 907-9101009
Website des Jobcenters
jobcenter-nienburg.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Nienburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Nienburg?

Anschrift: Verdener Straße 21, 31582 Nienburg. Telefon: +49 5021 907-1300. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–15:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!.

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Nienburg zuständig?

Für 36 Städte und Gemeinden, darunter Nienburg (Weser), Rehburg-Loccum, Stolzenau, Steyerberg, Uchte, Marklohe, Hoya, Diepenau und weitere.

Hat das Jobcenter im Landkreis Nienburg weitere Standorte?

Ja, 2 weitere Standorte: Standort Hoya, Hoya; Standort Stolzenau, Stolzenau.

Kann ich Anträge beim Jobcenter im Landkreis Nienburg online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Nienburg.

Weitere Jobcenter in Niedersachsen