Niedersachsen · Gültig ab 01.10.2026
Mietobergrenze Jobcenter im Landkreis Nienburg
Für eine Person erkennt das Jobcenter im Landkreis Nienburg eine Bruttokaltmiete von 460,00 € bis 490,00 € als angemessen an, für zwei Personen 530,00 € bis 540,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Richtwert für angemessene Brutto-Monatskaltmieten (Kaltmiete + kalte Nebenkosten ohne Heizkosten), Euro je Wohnung. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtwert für angemessene Brutto-Monatskaltmieten im LK Nienburg ab 10/2026 (Merkblatt Mietobergrenze Landkreis Nienburg).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ZentrumStadt Nienburg, Drakenburg, Marklohe | 460,00 € | 540,00 € | 690,00 € | 800,00 € | 870,00 € | 1.012,00 € |
| Nördlicher LandkreisSG Hoya, SG Steimbke, Haßbergen, Rohrsen, Heemsen, Balge, Wietzen | 490,00 € | 530,00 € | 690,00 € | 760,00 € | 810,00 € | 902,00 € |
| Südlicher LandkreisSG Mittelweser, SG Uchte, Flecken Steyerberg, Stadt Rehburg-Loccum, Liebenau, Binnen, Pennigsehl | 490,00 € | 530,00 € | 630,00 € | 730,00 € | 780,00 € | 902,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zentrum | 690,00 € | 810,00 € | 1.035,00 € | 1.200,00 € | 1.305,00 € | 1.518,00 € |
| Nördlicher Landkreis | 735,00 € | 795,00 € | 1.035,00 € | 1.140,00 € | 1.215,00 € | 1.353,00 € |
| Südlicher Landkreis | 735,00 € | 795,00 € | 945,00 € | 1.095,00 € | 1.170,00 € | 1.353,00 € |
Quelle: Richtwert für angemessene Brutto-Monatskaltmieten im LK Nienburg ab 10/2026 (Merkblatt Mietobergrenze Landkreis Nienburg), gültig ab 01.10.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter im Landkreis Nienburg.
So lesen Sie die Werte
- Richtwert für angemessene Brutto-Monatskaltmieten (Kaltmiete + kalte Nebenkosten ohne Heizkosten), Euro je Wohnung.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², 8 Personen 125 m², 9 Personen 135 m², 10 Personen 145 m².
- Die Heizkostenhöchstbeträge werden anhand des aktuellen Heizspiegels für Deutschland ermittelt (Stand September 2026); je Heizart und Quadratmeter sind Höchstbeträge ausgewiesen.
- Die Richtwerte für Haushalte ab 6 Personen beruhen laut Dokument auf den Miethöchstbeträgen nach § 12 WoGG einschließlich Klimakomponente, erhöht um 10 % Sicherheitsaufschlag. Während der Karenzzeit gilt als Obergrenze das 1,5-Fache des Richtwerts (im Dokument für jeden Vergleichsraum gesondert ausgewiesen). Die Wohnflächen sind „nur zur Info“ angegeben; die Tabelle nennt zusätzlich Wohnflächen für 6 bis 10 Personen (105, 115, 125, 135, 145 m²). Dem Dokument zufolge ist die Stadt Nienburg der Wohngeld-Mietstufe II, die übrigen Gemeinden der Mietstufe I zugeordnet.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter im Landkreis Nienburg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 460,00 € bis 490,00 €, für zwei Personen 530,00 € bis 540,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.10.2026). Quelle: Richtwert für angemessene Brutto-Monatskaltmieten im LK Nienburg ab 10/2026 (Merkblatt Mietobergrenze Landkreis Nienburg).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die Heizkostenhöchstbeträge werden anhand des aktuellen Heizspiegels für Deutschland ermittelt (Stand September 2026); je Heizart und Quadratmeter sind Höchstbeträge ausgewiesen.
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