Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen · Stand 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Cloppenburg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Cloppenburg eine Bruttokaltmiete von 450,00 € bis 524,00 € als angemessen an, für zwei Personen 554,00 € bis 616,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Laut Informationsblatt des Jobcenters sind in den Richtwerten (Mietgrenze) die kalten Nebenkosten bereits enthalten, z. B. Müllabfuhr, Wasser und Abwasser; die laufenden Heizkosten werden extra gerechnet. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Höhe der Kosten der Unterkunft – Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Cloppenburg (Informationsblatt Kosten der Unterkunft, Stand 1. Juli 2026).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
NordkreisBarßel, Bösel, Friesoythe, Saterland467,00 €564,00 €630,00 €737,00 €796,00 €+ 84,00 €
SüdkreisCappeln, Emstek, Essen, Garrel, Lastrup, Lindern, Löningen, Molbergen450,00 €554,00 €634,00 €720,00 €779,00 €+ 82,00 €
Stadt CloppenburgCloppenburg524,00 €616,00 €710,00 €748,00 €807,00 €+ 85,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Nordkreis700,50 €846,00 €945,00 €1.105,50 €1.194,00 €
Südkreis675,00 €831,00 €951,00 €1.080,00 €1.168,50 €
Stadt Cloppenburg786,00 €924,00 €1.065,00 €1.122,00 €1.210,50 €

Quelle: Höhe der Kosten der Unterkunft – Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Cloppenburg (Informationsblatt Kosten der Unterkunft, Stand 1. Juli 2026), Stand 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Cloppenburg.

So lesen Sie die Werte

  • Laut Informationsblatt des Jobcenters sind in den Richtwerten (Mietgrenze) die kalten Nebenkosten bereits enthalten, z. B. Müllabfuhr, Wasser und Abwasser; die laufenden Heizkosten werden extra gerechnet.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 53 m², 2 Personen 63 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden zusätzlich und nur in angemessener Höhe anerkannt; laut Informationsblatt kann bei einer Erdgasheizung derzeit ein Betrag von bis zu 1,93 € je m² und Monat der angemessenen Wohnfläche anerkannt werden.
  • Die Richtwerte wurden laut Informationsblatt durch eine gutachtliche Mietenanalyse im Mai 2026 ermittelt. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt die Karenzzeit (höchstens das Eineinhalbfache der angemessenen Aufwendungen), nicht für Heizkosten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Cloppenburg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 450,00 € bis 524,00 €, für zwei Personen 554,00 € bis 616,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.07.2026). Quelle: Höhe der Kosten der Unterkunft – Richtwerte für angemessene Unterkunftskosten im Landkreis Cloppenburg (Informationsblatt Kosten der Unterkunft, Stand 1. Juli 2026).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich und nur in angemessener Höhe anerkannt; laut Informationsblatt kann bei einer Erdgasheizung derzeit ein Betrag von bis zu 1,93 € je m² und Monat der angemessenen Wohnfläche anerkannt werden.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen