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Niedersachsen · Gültig ab 01.05.2025

Mietobergrenze Jobcenter Hildesheim

Für eine Person erkennt das Jobcenter Hildesheim eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Richtwerte der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten (Wohngeld-Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG zuzüglich Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag); nach dem Infoflyer des Jobcenters enthalten die Werte die Kaltmiete einschließlich der Betriebskosten, Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Richtwerte für die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten (Landkreis Hildesheim, Kommunaler Träger), Stand: 01.07.2026; Richtwerte für die abstrakte Angemessenheit der Unterkunftskosten, gültig seit 01.05.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Mietenstufe I: Landkreis Hildesheim (ohne: Bad Salzdetfurth, Harsum, Hildesheim, Nordstemmen und Sarstedt)418,22 €507,98 €605,66 €706,64 €806,52 €+ 95,48 €
Mietenstufe II: Bad Salzdetfurth, Harsum, Nordstemmen, SarstedtBad Salzdetfurth, Harsum, Nordstemmen, Sarstedt469,92 €569,58 €678,26 €792,44 €903,32 €+ 108,68 €
Mietenstufe III: HildesheimHildesheim522,72 €633,38 €755,26 €880,44 €1.005,62 €+ 121,88 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Mietenstufe I: Landkreis Hildesheim (ohne: Bad Salzdetfurth, Harsum, Hildesheim, Nordstemmen und Sarstedt)627,33 €761,97 €908,49 €1.059,96 €1.209,78 €
Mietenstufe II: Bad Salzdetfurth, Harsum, Nordstemmen, Sarstedt704,88 €854,37 €1.017,39 €1.188,66 €1.354,98 €
Mietenstufe III: Hildesheim784,08 €950,07 €1.132,89 €1.320,66 €1.508,43 €

Quelle: Richtwerte für die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten (Landkreis Hildesheim, Kommunaler Träger), Stand: 01.07.2026; Richtwerte für die abstrakte Angemessenheit der Unterkunftskosten, gültig seit 01.05.2025, gültig ab 01.05.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Hildesheim.

So lesen Sie die Werte

  • Richtwerte der abstrakten Angemessenheit der Unterkunftskosten (Wohngeld-Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG zuzüglich Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG zuzüglich 10 % Sicherheitszuschlag); nach dem Infoflyer des Jobcenters enthalten die Werte die Kaltmiete einschließlich der Betriebskosten, Heizkosten sind nicht enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Die Heizkosten werden gesondert geprüft; Richtwerte je m² und Jahr nach Energieträger und beheizter Gebäudefläche auf Grundlage des kommunalen Heizspiegels des Landkreises Hildesheim 2025 gelten ab 01.01.2026.
  • Die Richtwerte gelten laut Landkreis seit dem 01.05.2025 (Dokumentenstand 01.07.2026). Sie werden aus den Wohngeld-Höchstbeträgen (§ 12 WoGG) nach Mietenstufe, der Klimakomponente und einem Sicherheitszuschlag von 10 % ermittelt. Es gibt zusätzlich Richtwerte bei Wohnflächenmehrbedarf.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Hildesheim sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 €, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.05.2025). Quelle: Richtwerte für die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten (Landkreis Hildesheim, Kommunaler Träger), Stand: 01.07.2026; Richtwerte für die abstrakte Angemessenheit der Unterkunftskosten, gültig seit 01.05.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Die Heizkosten werden gesondert geprüft; Richtwerte je m² und Jahr nach Energieträger und beheizter Gebäudefläche auf Grundlage des kommunalen Heizspiegels des Landkreises Hildesheim 2025 gelten ab 01.01.2026.

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