Niedersachsen · Stand 01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Harburg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Harburg eine Bruttokaltmiete von 502,00 € bis 677,00 € als angemessen an, für zwei Personen 606,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmieten: Kaltmiete inklusive der Betriebskosten, aber ohne Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Informationsblatt „Angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle 1: Höchstgrenzen der Kosten der Unterkunft (Stand 01/2025).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe IIIElbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen, Tostedt | 502,00 € | 606,00 € | 723,00 € | 843,00 € | 963,00 € | + 117,00 € |
| Mietstufe IVRosengarten, Winsen | 562,00 € | 681,00 € | 811,00 € | 944,00 € | 1.080,00 € | + 131,00 € |
| Mietstufe VSeevetal, Stelle | 618,00 € | 748,00 € | 890,00 € | 1.041,00 € | 1.188,00 € | + 142,00 € |
| Mietstufe VIBuchholz, Neu Wulmstorf | 677,00 € | 820,00 € | 976,00 € | 1.139,00 € | 1.301,00 € | + 164,00 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| Mietstufe III | 753,00 € | 909,00 € | 1.084,50 € | 1.264,50 € | 1.444,50 € |
| Mietstufe IV | 843,00 € | 1.021,50 € | 1.216,50 € | 1.416,00 € | 1.620,00 € |
| Mietstufe V | 927,00 € | 1.122,00 € | 1.335,00 € | 1.561,50 € | 1.782,00 € |
| Mietstufe VI | 1.015,50 € | 1.230,00 € | 1.464,00 € | 1.708,50 € | 1.951,50 € |
Quelle: Informationsblatt „Angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle 1: Höchstgrenzen der Kosten der Unterkunft (Stand 01/2025), Stand 01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Harburg.
So lesen Sie die Werte
- Die Werte beziehen sich auf die Bruttokaltmieten: Kaltmiete inklusive der Betriebskosten, aber ohne Heizkosten.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 100 m², jede weitere Person 10 m².
- Die zu erwartenden Aufwendungen für die Heizung einer neu anzumietenden Wohnung sollen ebenfalls angemessen sein; die Werte der Tabelle enthalten keine Heizkosten.
- Der Landkreis knüpft nach eigener Angabe zur Eckwertebestimmung an die Werte der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz an, weil andere konkrete Anhaltspunkte über die Lage auf dem Wohnungsmarkt fehlen. Die Tabelle nennt die Kommunen (z. B. Samtgemeinden) je Mietstufe; die Zuordnung weiterer Mitgliedsgemeinden ist im Informationsblatt nicht aufgeführt.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Harburg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 502,00 € bis 677,00 €, für zwei Personen 606,00 € bis 820,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.2025). Quelle: Informationsblatt „Angemessene Unterkunftskosten“, Tabelle 1: Höchstgrenzen der Kosten der Unterkunft (Stand 01/2025).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Die zu erwartenden Aufwendungen für die Heizung einer neu anzumietenden Wohnung sollen ebenfalls angemessen sein; die Werte der Tabelle enthalten keine Heizkosten.
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