Niedersachsen
Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Peine
Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Peine eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Höchstbetrag nach § 12 WoGG zuzüglich Klimakomponente und 10 % Zuschlag; laut Hinweisblatt des Jobcenters sind darin Kaltmiete und Betriebskosten (außer Heizkosten) enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Wohngeldtabelle 2025 des Landkreises Peine (Höchstbeträge für Miete und Belastungen inkl. 10 % Zuschlag, Einstufung der Gemeinden nach Mietenstufen).
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen | jede weitere |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietenstufe IHohenhameln, Vechelde, Wendeburg | 418,22 € | 507,98 € | 605,66 € | 706,64 € | 806,52 € | 902,00 € | + 95,48 € |
| Mietenstufe IIEdemissen, Ilsede, Lengede | 469,92 € | 569,58 € | 678,26 € | 792,44 € | 903,32 € | 1.012,00 € | + 108,68 € |
| Mietenstufe IIIPeine | 522,72 € | 633,38 € | 755,26 € | 880,44 € | 1.005,62 € | 1.127,50 € | + 121,88 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| Gebiet | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | 6 Personen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mietenstufe I | 627,33 € | 761,97 € | 908,49 € | 1.059,96 € | 1.209,78 € | 1.353,00 € |
| Mietenstufe II | 704,88 € | 854,37 € | 1.017,39 € | 1.188,66 € | 1.354,98 € | 1.518,00 € |
| Mietenstufe III | 784,08 € | 950,07 € | 1.132,89 € | 1.320,66 € | 1.508,43 € | 1.691,25 € |
Quelle: Wohngeldtabelle 2025 des Landkreises Peine (Höchstbeträge für Miete und Belastungen inkl. 10 % Zuschlag, Einstufung der Gemeinden nach Mietenstufen). Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Peine.
So lesen Sie die Werte
- Höchstbetrag nach § 12 WoGG zuzüglich Klimakomponente und 10 % Zuschlag; laut Hinweisblatt des Jobcenters sind darin Kaltmiete und Betriebskosten (außer Heizkosten) enthalten.
- Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab ist der aktuelle Heizspiegel für Deutschland.
- Der Landkreis Peine veröffentlicht als Angemessenheitsgrenze die Wohngeldtabelle (Höchstbetrag § 12 WoGG plus Klimakomponente) und einen Sicherheitszuschlag von 10 %; die Werte entsprechen der Spalte „Betrag inkl. 10 % Zuschlag“. Das Dokument trägt kein Gültigkeitsdatum, die Mietenstufen sind mit „2025“ bezeichnet. Für schwerbehinderte und alleinerziehende Personen sowie bei Umgangsrecht gelten teils abweichende Regelungen.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Peine sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 € bis 522,72 €, für zwei Personen 507,98 € bis 633,38 €, je nach Wohnort. Quelle: Wohngeldtabelle 2025 des Landkreises Peine (Höchstbeträge für Miete und Belastungen inkl. 10 % Zuschlag, Einstufung der Gemeinden nach Mietenstufen).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit sie angemessen sind; Maßstab ist der aktuelle Heizspiegel für Deutschland.
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