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Niedersachsen · Gültig ab 01.03.2026

Mietobergrenze Jobcenter Delmenhorst

Für eine Person erkennt das Jobcenter Delmenhorst eine Bruttokaltmiete von 493,00 € als angemessen an, für zwei Personen 560,00 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Mietobergrenze: Grundmiete inklusive Betriebskosten, ohne Heizkosten (Bruttokaltmiete). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt Wohnen (Jobcenter Delmenhorst), Werte gültig ab 1. März 2026.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet493,00 €560,00 €658,00 €791,00 €877,00 €960,00 €+ 93,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet739,50 €840,00 €987,00 €1.186,50 €1.315,50 €1.440,00 €

Quelle: Merkblatt Wohnen (Jobcenter Delmenhorst), Werte gültig ab 1. März 2026, gültig ab 01.03.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Delmenhorst.

So lesen Sie die Werte

  • Mietobergrenze: Grundmiete inklusive Betriebskosten, ohne Heizkosten (Bruttokaltmiete).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert übernommen, soweit sie angemessen sind, und sind bei Mietangeboten separat auszuweisen.
  • Die Angemessenheitskriterien legt die Stadt Delmenhorst fest. Die Wohnflächen sind als Obergrenzen ("bis") angegeben.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Delmenhorst sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 493,00 €, für zwei Personen 560,00 € (gültig ab 01.03.2026). Quelle: Merkblatt Wohnen (Jobcenter Delmenhorst), Werte gültig ab 1. März 2026.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert übernommen, soweit sie angemessen sind, und sind bei Mietangeboten separat auszuweisen.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen