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Niedersachsen · Gültig ab 01.02.2026

Mietobergrenze Jobcenter Landkreis Lüneburg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Landkreis Lüneburg eine Bruttokaltmiete von 408,00 € bis 554,00 € als angemessen an, für zwei Personen 493,00 € bis 641,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Miete = Kaltmiete einschließlich Betriebskosten ohne Heizkosten; die Heizkosten werden gesondert mit 2,20 € pro angemessenem Quadratmeter ausgewiesen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietpreisobergrenzen ab 01.02.2026 (Miethöchstgrenzen im Landkreis Lüneburg, in der Stadt Lüneburg und in der Gemeinde Adendorf).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg und Gemeinde Adendorf)408,00 €493,00 €587,00 €686,00 €782,00 €–+ 94,00 €
Stadt LüneburgLüneburg554,00 €641,00 €768,00 €849,00 €929,00 €1.004,00 €–
Gemeinde AdendorfAdendorf511,00 €619,00 €737,00 €858,00 €982,00 €–+ 119,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Landkreis Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg und Gemeinde Adendorf)612,00 €739,50 €880,50 €1.029,00 €1.173,00 €–
Stadt Lüneburg831,00 €961,50 €1.152,00 €1.273,50 €1.393,50 €1.506,00 €
Gemeinde Adendorf766,50 €928,50 €1.105,50 €1.287,00 €1.473,00 €–

Quelle: Mietpreisobergrenzen ab 01.02.2026 (Miethöchstgrenzen im Landkreis Lüneburg, in der Stadt Lüneburg und in der Gemeinde Adendorf), gültig ab 01.02.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Landkreis Lüneburg.

So lesen Sie die Werte

  • Miete = Kaltmiete einschließlich Betriebskosten ohne Heizkosten; die Heizkosten werden gesondert mit 2,20 € pro angemessenem Quadratmeter ausgewiesen.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden zusätzlich mit 2,20 € pro angemessenem Quadratmeter als angemessen angesehen (z. B. 110,00 € bei 50 m²).
  • Die Tabelle gilt für alle Gemeinden des Landkreises außer der Stadt Lüneburg und der Gemeinde Adendorf, für die eigene Tabellen veröffentlicht sind. Zusätzlich nennt das Jobcenter einen Wert für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (angemessen bis 37,50 m²): 306,00 € im Landkreis, 416,00 € in der Stadt Lüneburg und 385,00 € in Adendorf. Der Mehrbetrag je weiterem Familienmitglied bezieht sich auf jeweils 10 m² zusätzliche Wohnfläche.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Landkreis Lüneburg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 408,00 € bis 554,00 €, für zwei Personen 493,00 € bis 641,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.02.2026). Quelle: Mietpreisobergrenzen ab 01.02.2026 (Miethöchstgrenzen im Landkreis Lüneburg, in der Stadt Lüneburg und in der Gemeinde Adendorf).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden zusätzlich mit 2,20 € pro angemessenem Quadratmeter als angemessen angesehen (z. B. 110,00 € bei 50 m²).

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