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Niedersachsen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Lüchow-Dannenberg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Lüchow-Dannenberg eine Bruttokaltmiete von 397,10 € als angemessen an, für zwei Personen 480,70 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die angegebene Miete beinhaltet sämtliche Nebenkosten, außer Heizkosten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt über die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen ab 01.01.2025.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet397,10 €480,70 €573,10 €668,80 €763,40 €853,60 €+ 90,20 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet595,65 €721,05 €859,65 €1.003,20 €1.145,10 €1.280,40 €

Quelle: Merkblatt über die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen ab 01.01.2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Lüchow-Dannenberg.

So lesen Sie die Werte

  • Die angegebene Miete beinhaltet sämtliche Nebenkosten, außer Heizkosten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², 8 Personen 125 m², 9 Personen 135 m², 10 Personen 145 m², jede weitere Person 10 m².
  • Angemessene Heizkosten werden übernommen.
  • Einheitlicher Höchstbetrag für den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg. Die Werte entsprechen laut Merkblatt den Höchstbeträgen für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen des Landkreises.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Lüchow-Dannenberg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 397,10 €, für zwei Personen 480,70 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Merkblatt über die Höchstbeträge für die zuschussfähigen Mieten/Belastungen ab 01.01.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Angemessene Heizkosten werden übernommen.

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