Niedersachsen · Gültig ab 01.01.2025
Mietobergrenze Jobcenter Oldenburg
Für eine Person erkennt das Jobcenter Oldenburg eine Bruttokaltmiete von 562,10 € als angemessen an, für zwei Personen 680,90 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Angemessenheitsgrenze ist die Summe aus der angemessenen Kaltmiete inklusive Nebenkosten (entnommen aus der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 %); Heizkosten kommen gesondert hinzu. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Unterkunft und Heizung – Angemessenheit: Unterkunftskosten bei Mietwohnungen seit dem 01.01.2025 (Wohngeldtabelle zzgl. 10 %).
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 562,10 € | 680,90 € | 810,70 € | 943,80 € | 1.080,20 € | + 130,90 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 843,15 € | 1.021,35 € | 1.216,05 € | 1.415,70 € | 1.620,30 € |
Quelle: Unterkunft und Heizung – Angemessenheit: Unterkunftskosten bei Mietwohnungen seit dem 01.01.2025 (Wohngeldtabelle zzgl. 10 %), gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Oldenburg.
So lesen Sie die Werte
- Angemessenheitsgrenze ist die Summe aus der angemessenen Kaltmiete inklusive Nebenkosten (entnommen aus der Wohngeldtabelle zuzüglich 10 %); Heizkosten kommen gesondert hinzu.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
- Grundlage der angemessenen Heizkosten ist der bundesweite Heizkostenspiegel; ab 01.02.2026 gelten bei Erdgas z. B. 118,15 € für 1 Person (50 qm) und 137,14 € für 2 Personen (60 qm); bei Heizöl oder Wärmepumpe ergeben sich andere Werte.
- Die Mietobergrenzen entsprechen der Wohngeldtabelle (§ 12 WoGG) zuzüglich 10 %. Die Seite führt dieselben Beträge auch für Neuanmietungen ab 01.02.2026 auf.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Oldenburg sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 562,10 €, für zwei Personen 680,90 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Unterkunft und Heizung – Angemessenheit: Unterkunftskosten bei Mietwohnungen seit dem 01.01.2025 (Wohngeldtabelle zzgl. 10 %).
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Grundlage der angemessenen Heizkosten ist der bundesweite Heizkostenspiegel; ab 01.02.2026 gelten bei Erdgas z. B. 118,15 € für 1 Person (50 qm) und 137,14 € für 2 Personen (60 qm); bei Heizöl oder Wärmepumpe ergeben sich andere Werte.
Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen
- Jobcenter Braunschweig
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