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Niedersachsen · Gültig ab 01.04.2026

Mietobergrenze Jobcenter Wolfsburg

Für eine Person erkennt das Jobcenter Wolfsburg eine Bruttokaltmiete von 484,00 € als angemessen an, für zwei Personen 592,20 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Maximale Grundmiete inklusive Betriebskosten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Strom und Heizung, einschließlich Wasser und Kanal), laut Mietangebot-Prüfer des Jobcenters. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Wohnen und Umzug – Mietgrenzen ab 01.04.2026 (Website des Jobcenters Wolfsburg).

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Gesamtes Gebiet484,00 €592,20 €706,50 €825,35 €1.026,00 €1.134,00 €+ 108,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet726,00 €888,30 €1.059,75 €1.238,03 €1.539,00 €1.701,00 €

Quelle: Wohnen und Umzug – Mietgrenzen ab 01.04.2026 (Website des Jobcenters Wolfsburg), gültig ab 01.04.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wolfsburg.

So lesen Sie die Werte

  • Maximale Grundmiete inklusive Betriebskosten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Strom und Heizung, einschließlich Wasser und Kanal), laut Mietangebot-Prüfer des Jobcenters.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², 8 Personen 125 m², 9 Personen 135 m², 10 Personen 145 m², 11 Personen 155 m², 12 Personen 165 m².
  • Werte aus der Spalte „max. Miete ab 04/2026“. Die Spalte „max. Miete 2025“ (z. B. 1 Person 459,50 €) gilt nicht mehr. Die Mietobergrenzen gelten für die Stadt Wolfsburg; vor der Anmietung ist die Zustimmung des Jobcenters erforderlich.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wolfsburg sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 484,00 €, für zwei Personen 592,20 € (gültig ab 01.04.2026). Quelle: Wohnen und Umzug – Mietgrenzen ab 01.04.2026 (Website des Jobcenters Wolfsburg).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

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