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Niedersachsen · Gültig ab 01.04.2025

Mietobergrenze Jobcenter Friesland

Für eine Person erkennt das Jobcenter Friesland eine Bruttokaltmiete von 425,50 € bis 446,50 € als angemessen an, für zwei Personen 492,70 € bis 550,55 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Die Richtwerte beziehen sich auf die Brutto-Kaltmiete, also die Grundmiete einschließlich der kalten Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Kosten der Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Friesland (Infoblatt Fachbereich Jobcenter, Stand: Juli 2026), auf Grundlage des Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2025 vom 07.03.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Vergleichsraum JeverStadt Jever446,50 €550,55 €646,50 €712,30 €812,25 €+ 85,50 €
Vergleichsraum SchortensStadt Schortens, Gemeinde Sande, Gemeinde Wangerland442,00 €527,15 €615,00 €689,35 €773,30 €+ 81,40 €
Vergleichsraum VarelStadt Varel, Gemeinde Bockhorn, Gemeinde Zetel425,50 €492,70 €588,00 €655,35 €760,00 €+ 80,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Vergleichsraum Jever669,75 €825,83 €969,75 €1.068,45 €1.218,38 €
Vergleichsraum Schortens663,00 €790,73 €922,50 €1.034,03 €1.159,95 €
Vergleichsraum Varel638,25 €739,05 €882,00 €983,03 €1.140,00 €

Quelle: Kosten der Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Friesland (Infoblatt Fachbereich Jobcenter, Stand: Juli 2026), auf Grundlage des Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2025 vom 07.03.2025, gültig ab 01.04.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Friesland.

So lesen Sie die Werte

  • Die Richtwerte beziehen sich auf die Brutto-Kaltmiete, also die Grundmiete einschließlich der kalten Betriebskosten; Heizkosten werden gesondert berücksichtigt.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert geprüft; tatsächliche Heizkosten werden übernommen, soweit sie nach dem aktuellen Bundesheizspiegel angemessen sind.
  • Für den Vergleichsraum Wangerooge (Gemeinde Wangerooge) wurden keine Werte ermittelt; dort werden in der Regel die tatsächlichen Kosten im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt. Das Infoblatt trägt den Stand Juli 2026; die Werte werden laut Jobcenter-Seite seit dem 01.04.2025 zugrunde gelegt. In den ersten zwölf Monaten (Karenzzeit) gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 150 Prozent der angemessenen Kosten.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Friesland sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 425,50 € bis 446,50 €, für zwei Personen 492,70 € bis 550,55 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.04.2025). Quelle: Kosten der Unterkunft und Heizung – Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Friesland (Infoblatt Fachbereich Jobcenter, Stand: Juli 2026), auf Grundlage des Konzepts zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2025 vom 07.03.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert geprüft; tatsächliche Heizkosten werden übernommen, soweit sie nach dem aktuellen Bundesheizspiegel angemessen sind.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen