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Niedersachsen · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter im Landkreis Celle

Für eine Person erkennt das Jobcenter im Landkreis Celle eine Bruttokaltmiete von 411,00 € bis 443,00 € als angemessen an, für zwei Personen 479,00 € bis 518,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Referenzmiete (Bruttokaltmiete): Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten zusammen (Jobcenter-Seite „Wohnen“); Heizkosten sind nicht enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Mietwerttabelle für den Landkreis Celle ab 01.01.2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
Region 1Celle443,00 €518,00 €609,00 €712,00 €845,00 €934,00 €+ 89,00 €
Region 2Flotwedel, Hambühren, Lachendorf, Wathlingen, Wietze, Winsen (Aller)426,00 €486,00 €586,00 €702,00 €785,00 €868,00 €+ 83,00 €
Region 3Bergen, Eschede, Faßberg, Lohheide, Südheide411,00 €479,00 €513,00 €628,00 €648,00 €717,00 €+ 69,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Region 1664,50 €777,00 €913,50 €1.068,00 €1.267,50 €1.401,00 €
Region 2639,00 €729,00 €879,00 €1.053,00 €1.177,50 €1.302,00 €
Region 3616,50 €718,50 €769,50 €942,00 €972,00 €1.075,50 €

Quelle: Mietwerttabelle für den Landkreis Celle ab 01.01.2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter im Landkreis Celle.

So lesen Sie die Werte

  • Referenzmiete (Bruttokaltmiete): Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Kaltmiete und den Betriebskosten zusammen (Jobcenter-Seite „Wohnen“); Heizkosten sind nicht enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², 6 Personen 105 m², 7 Personen 115 m², 8 Personen 125 m², 9 Personen 135 m², 10 Personen 145 m², jede weitere Person 10 m².
  • Die Tabelle weist die Regionen nach Namen aus: Region 1 Stadt Celle; Region 2 Flotwedel, Hambühren, Lachendorf, Wathlingen, Wietze, Winsen; Region 3 Bergen, Eschede, Faßberg, Lohheide, Südheide. Flotwedel, Lachendorf und Wathlingen sind Samtgemeinden; ihre Mitgliedsgemeinden nennt die Tabelle nicht einzeln. Der Landkreis Celle bietet daneben einen Klimabonus für die Kosten der Unterkunft an (gesonderter Bericht des Landkreises). Die Tabelle gilt ab 01.01.2025.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter im Landkreis Celle sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 411,00 € bis 443,00 €, für zwei Personen 479,00 € bis 518,00 €, je nach Wohnort (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Mietwerttabelle für den Landkreis Celle ab 01.01.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

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