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Niedersachsen

Mietobergrenze Jobcenter Hameln-Pyrmont

Für eine Person erkennt das Jobcenter Hameln-Pyrmont eine Bruttokaltmiete von 381,00 € bis 414,00 € als angemessen an, für zwei Personen 426,00 € bis 486,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Unterkunftskosten sind die monatliche Kalt-/Grundmiete sowie die monatlichen Abschläge für Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllgebühren etc.) ohne Heizkosten; die Tabelle nennt die Höchstgrenzen als Miethöhe (ohne Heizkosten). Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Höchstgrenzen für angemessene Wohnfläche und Miethöhe (ohne Heizkosten) im Landkreis Hameln-Pyrmont („Angemessenheitsgrenzen auf einen Blick“), Stand 02/2025.

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personenjede weitere
Hameln414,00 €486,00 €586,00 €671,00 €791,00 €+ 84,00 €
Aerzen, Bad Münder, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hess. Oldendorf, SalzhemmendorfAerzen, Bad Münder, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hess. Oldendorf, Salzhemmendorf381,00 €426,00 €510,00 €607,00 €687,00 €+ 73,00 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Hameln621,00 €729,00 €879,00 €1.006,50 €1.186,50 €
Aerzen, Bad Münder, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Hess. Oldendorf, Salzhemmendorf571,50 €639,00 €765,00 €910,50 €1.030,50 €

Quelle: Höchstgrenzen für angemessene Wohnfläche und Miethöhe (ohne Heizkosten) im Landkreis Hameln-Pyrmont („Angemessenheitsgrenzen auf einen Blick“), Stand 02/2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Hameln-Pyrmont.

So lesen Sie die Werte

  • Unterkunftskosten sind die monatliche Kalt-/Grundmiete sowie die monatlichen Abschläge für Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Müllgebühren etc.) ohne Heizkosten; die Tabelle nennt die Höchstgrenzen als Miethöhe (ohne Heizkosten).
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten unter Beachtung festgelegter Grenzwerte übernommen, die sich am Bundesweiten Heizspiegel orientieren.
  • Die Werte beruhen auf einer im Dezember 2024/Januar 2025 durchgeführten Mietwerterhebung im Landkreis; die Tabelle trägt den Stand 02/2025, ein Gültigkeitsdatum nennt das Dokument nicht. Bei Schwerbehinderung mit erhöhtem Wohnraumbedarf, für Alleinerziehende und bei Schwangerschaft wird eine größere Wohnfläche anerkannt (Personenzahl plus eine Person). Der Wert je weitere Person gilt für jeweils 10 m² Wohnfläche.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Hameln-Pyrmont sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 381,00 € bis 414,00 €, für zwei Personen 426,00 € bis 486,00 €, je nach Wohnort. Quelle: Höchstgrenzen für angemessene Wohnfläche und Miethöhe (ohne Heizkosten) im Landkreis Hameln-Pyrmont („Angemessenheitsgrenzen auf einen Blick“), Stand 02/2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden in Höhe der tatsächlichen Kosten unter Beachtung festgelegter Grenzwerte übernommen, die sich am Bundesweiten Heizspiegel orientieren.

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