Niedersachsen · Gültig ab 01.10.2025
Mietobergrenze Jobcenter Wittmund
Für eine Person erkennt das Jobcenter Wittmund eine Bruttokaltmiete von 418,22 € als angemessen an, für zwei Personen 507,98 €.
Liegt Ihre Miete im Rahmen?
- Richtwert
- –
- 1,5-fach (Karenzzeit)
- –
Höchstgrenzen für „Miete und Belastung“; die Nebenkosten (ohne Strom- und Heizkosten) sind in den Beträgen bereits enthalten, die Heizkosten werden gesondert nach Heizspiegel berücksichtigt. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.
Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße
Richtwerte pro Monat. Quelle: Landkreis Wittmund, Jobcenter: Grundsicherungsgeld (SGB II) – Kosten der Unterkunft und Heizung, Höchstgrenzen ab 01.10.2025.
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | jede weitere | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 418,22 € | 507,98 € | 605,66 € | 706,64 € | 806,52 € | + 95,48 € |
Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:
| 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen | |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtes Gebiet | 627,33 € | 761,97 € | 908,49 € | 1.059,96 € | 1.209,78 € |
Quelle: Landkreis Wittmund, Jobcenter: Grundsicherungsgeld (SGB II) – Kosten der Unterkunft und Heizung, Höchstgrenzen ab 01.10.2025, gültig ab 01.10.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Wittmund.
So lesen Sie die Werte
- Höchstgrenzen für „Miete und Belastung“; die Nebenkosten (ohne Strom- und Heizkosten) sind in den Beträgen bereits enthalten, die Heizkosten werden gesondert nach Heizspiegel berücksichtigt.
- Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², 4 Personen 85 m², 5 Personen 95 m², jede weitere Person 10 m².
- Heizkosten werden zusätzlich nach Verbrauch laut Heizspiegel 2026 (ab 01.10.2026 inklusive 19 % MwSt, aktueller Grundversorgungstarif) in Höhe von Höchstwerten je Energieträger (Erdgas, Erdöl, Wärmepumpe) berücksichtigt.
- Die Seite nennt als Gültigkeitsbeginn der Höchstgrenzen den 01.10.2025; die Heizkosten-Höchstwerte sind ab 01.10.2026 ausgewiesen.
- Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).
Wenn die Miete höher ist
- Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
- Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
- Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).
Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Wittmund sein?
Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 418,22 €, für zwei Personen 507,98 € (gültig ab 01.10.2025). Quelle: Landkreis Wittmund, Jobcenter: Grundsicherungsgeld (SGB II) – Kosten der Unterkunft und Heizung, Höchstgrenzen ab 01.10.2025.
Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?
Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).
Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?
Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).
Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?
Heizkosten werden zusätzlich nach Verbrauch laut Heizspiegel 2026 (ab 01.10.2026 inklusive 19 % MwSt, aktueller Grundversorgungstarif) in Höhe von Höchstwerten je Energieträger (Erdgas, Erdöl, Wärmepumpe) berücksichtigt.
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