Jobcenter-Verzeichnis.org

Niedersachsen · Stand 01.07.2026

Mietobergrenze Jobcenter Gifhorn

Für eine Person erkennt das Jobcenter Gifhorn eine Bruttokaltmiete von 440,00 € bis 530,00 € als angemessen an, für zwei Personen 510,00 € bis 580,00 €, je nach Wohnort.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Wohnort
Personen im Haushalt
Richtwert
–
1,5-fach (Karenzzeit)
–

Bruttokaltmiete ist laut Merkblatt die Summe aus Nettokaltmiete (bzw. Zinsbelastung) und Nebenkosten (alle Kosten außer Heizkosten, z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr); in den Beträgen sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Bruttokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand 01.07.2026 (Jobcenter Gifhorn, Landkreis Gifhorn).

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personenjede weitere
NordStadt Wittingen, Samtgemeinde Hankensbüttel, Samtgemeinde Meinersen, Samtgemeinde Wesendorf440,00 €510,00 €590,00 €670,00 €740,00 €853,60 €+ 90,20 €
MitteStadt Gifhorn490,00 €580,00 €760,00 €840,00 €930,00 €1.079,10 €+ 116,60 €
SüdGemeinde Sassenburg, Samtgemeinde Boldecker Land, Samtgemeinde Brome, Samtgemeinde Isenbüttel, Samtgemeinde Papenteich530,00 €580,00 €710,00 €810,00 €910,00 €910,00 €+ 90,20 €

Obergrenze in der Karenzzeit: das Eineinhalbfache

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt, aber nicht, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 2, 3 und 6 SGB II). Rechnerisch aus den Richtwerten oben:

Gebiet1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Nord660,00 €765,00 €885,00 €1.005,00 €1.110,00 €1.280,40 €
Mitte735,00 €870,00 €1.140,00 €1.260,00 €1.395,00 €1.618,65 €
Süd795,00 €870,00 €1.065,00 €1.215,00 €1.365,00 €1.365,00 €

Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand 01.07.2026 (Jobcenter Gifhorn, Landkreis Gifhorn), Stand 01.07.2026. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Gifhorn.

So lesen Sie die Werte

  • Bruttokaltmiete ist laut Merkblatt die Summe aus Nettokaltmiete (bzw. Zinsbelastung) und Nebenkosten (alle Kosten außer Heizkosten, z. B. Wasser, Abwasser, Müllabfuhr); in den Beträgen sind sämtliche Nebenkosten enthalten.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 75 m², jede weitere Person 10 m².
  • Heizkosten werden gesondert und nur in angemessener Höhe übernommen; die Angemessenheit richtet sich nach Verbrauch und aktuellen Preisen für Brennmaterial.
  • Das Merkblatt weist Werte für 1 bis 12 Personen aus; der Betrag je weiterer Person gilt darüber hinaus. In den Beträgen sind auch außerordentliche Kosten wie Instandsetzung enthalten; gesonderte Spitzabrechnungen werden nur übernommen, soweit die laufende Bruttokaltmiete die Obergrenze unterschreitet. Das Merkblatt nennt Wohnflächenobergrenzen für 1 bis 3 Personen (50, 60, 75 m²) und + 10 m² je weitere Person.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Gifhorn sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Bruttokaltmiete von 440,00 € bis 530,00 €, für zwei Personen 510,00 € bis 580,00 €, je nach Wohnort (Stand 01.07.2026). Quelle: Merkblatt zu den angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Stand 01.07.2026 (Jobcenter Gifhorn, Landkreis Gifhorn).

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Heizkosten werden gesondert und nur in angemessener Höhe übernommen; die Angemessenheit richtet sich nach Verbrauch und aktuellen Preisen für Brennmaterial.

Mietobergrenzen weiterer Jobcenter in Niedersachsen