Stolzenau · Landkreis Nienburg (Weser) · 7.079 Einwohner
Jobcenter für Stolzenau
Zuständig ist das Jobcenter im Landkreis Nienburg mit Sitz in Nienburg. In Stolzenau gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Stolzenau: 31592
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Hannover
Standort in Stolzenau
- Standort StolzenauSandbrink 6, 31592 Stolzenau
Jobcenter im Landkreis Nienburg
- Anschrift
- Jobcenter im Landkreis Nienburg
Verdener Straße 21
31582 Nienburg
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 5021 907-1300
- Erreichbarkeit
- Mo, Di, Do 8–15:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!
- Online
- jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit - Fax
- +49 5021 907-9101009
- Website des Jobcenters
- jobcenter-nienburg.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Stolzenau zuständig?
Für Stolzenau (Landkreis Nienburg (Weser)) ist das Jobcenter im Landkreis Nienburg zuständig, Verdener Straße 21, 31582 Nienburg, Telefon +49 5021 907-1300.
Gibt es ein Jobcenter in Stolzenau?
Ja. Das Jobcenter im Landkreis Nienburg hat in Stolzenau einen Standort: Standort Stolzenau, Sandbrink 6, 31592 Stolzenau.
Welche Postleitzahlen gehören zu Stolzenau?
Zur Gemeinde Stolzenau gehören die Postleitzahlen 31592. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Jobcenter im Landkreis Nienburg erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–15:30 Uhr; Fr 8–12 Uhr. Bitte vereinbaren Sie für Beratungsgespräche einen Termin!.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).