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Niedersachsen

Jobcenter im Landkreis Stade

Zuständig für 40 Städte und Gemeinden mit rund 207.700 Einwohnern. Gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (§ 44b SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter im Landkreis Stade
Am Güterbahnhof 8
21680 Stade
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Mi, Fr 7:30–12:30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Online-Terminen möglich.
Online
jobcenter.digital
Anträge, Weiterbewilligung und Mitteilungen im Portal der Bundesagentur für Arbeit
Fax
+49 4141 926-790
Website des Jobcenters
jobcenter-stade.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter im Landkreis Stade zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter im Landkreis Stade?

Anschrift: Am Güterbahnhof 8, 21680 Stade. Telefon: +49 4141 926-926. Erreichbarkeit: Mo, Mi, Fr 7:30–12:30 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Online-Terminen möglich..

Für welche Orte ist das Jobcenter im Landkreis Stade zuständig?

Für 40 Städte und Gemeinden, darunter Stade, Buxtehude, Harsefeld, Jork, Drochtersen, Horneburg, Fredenbeck, Ahlerstedt und weitere.

Hat das Jobcenter im Landkreis Stade weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Standort Buxtehude, Buxtehude.

Kann ich Anträge beim Jobcenter im Landkreis Stade online stellen?

Ja, über jobcenter.digital, das Portal der Bundesagentur für Arbeit für die gemeinsamen Einrichtungen. Dort lassen sich der Antrag auf Grundsicherungsgeld und die Weiterbewilligung online stellen und Veränderungen mitteilen; über das Postfach tauschen Sie Nachrichten mit dem Jobcenter aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter im Landkreis Stade.

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