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Niedersachsen

Jobcenter Landkreis Aurich

Zuständig für 24 Städte und Gemeinden mit rund 188.816 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Aurich
Fischteichweg 7-13
26603 Aurich
Auf der Karte zeigen
Fax
+49 4941 16-5699
Website des Jobcenters
landkreis-aurich.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Aurich zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Aurich?

Anschrift: Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich. Telefon: +49 4941 16-5600. E-Mail: info-jobcenter@landkreis-aurich.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Aurich zuständig?

Für 24 Städte und Gemeinden, darunter Aurich, Norden, Südbrookmerland, Großefehn, Wiesmoor, Ihlow, Krummhörn, Großheide und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Aurich weitere Standorte?

Ja, einen weiteren Standort: Jobcenter Landkreis Aurich, Standort Norden, Norden.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat, in der Regel binnen eines Monats nach Bekanntgabe (§ 84 Abs. 1 SGG). Kam der Bescheid von dort, geht der Widerspruch an: Jobcenter Landkreis Aurich.

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