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Niedersachsen

Jobcenter Landkreis Oldenburg

Zuständig für 15 Städte und Gemeinden mit rund 132.008 Einwohnern. Kommunales Jobcenter: Die Kommune ist als zugelassener Träger allein zuständig (§ 6a SGB II).

Kontakt

Anschrift
Jobcenter Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Straße 6
27793 Wildeshausen
Auf der Karte zeigen
Erreichbarkeit
Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen
Fax
+49 4431 85-89103
Website des Jobcenters
oldenburg-kreis.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Weitere Standorte

Zuständigkeitsbereich

Für diese Orte ist das Jobcenter Landkreis Oldenburg zuständig. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt, in der Regel der Wohnort.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Zuständiges Sozialgericht

Für Klagen gegen Bescheide dieses Jobcenters ist zuständig:

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Jobcenter Landkreis Oldenburg?

Anschrift: Delmenhorster Straße 6, 27793 Wildeshausen. Telefon: +49 4431 85-120. Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8–16 Uhr, Mi, Fr 8–12 Uhr; Terminvereinbarung empfohlen. E-Mail: jobcenter@oldenburg-kreis.de.

Für welche Orte ist das Jobcenter Landkreis Oldenburg zuständig?

Für 15 Städte und Gemeinden, darunter Ganderkesee, Wildeshausen, Wardenburg, Hude (Oldenburg), Großenkneten, Hatten, Dötlingen, Harpstedt und weitere.

Hat das Jobcenter Landkreis Oldenburg weitere Standorte?

Ja, 9 weitere Standorte: Standort Kirchhatten (Fallmanagement und Arbeitgeberservice), Hatten - Kirchhatten; Leistungssachbearbeitung Gemeinde Dötlingen, Neerstedt; Leistungssachbearbeitung Gemeinde Ganderkesee, Ganderkesee; Leistungssachbearbeitung Gemeinde Großenkneten, Großenkneten; Leistungssachbearbeitung Samtgemeinde Harpstedt, Harpstedt; Leistungssachbearbeitung Gemeinde Hatten, Hatten und weitere.

Wie lege ich Widerspruch gegen einen Bescheid ein?

Schriftlich, elektronisch in der zugelassenen Form oder zur Niederschrift beim Jobcenter, binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Zuständig ist Jobcenter Landkreis Oldenburg, wenn es den Bescheid erlassen hat.

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