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Rhauderfehn · Landkreis Leer · 18.310 Einwohner

Jobcenter für Rhauderfehn

Zuständig ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer mit Sitz in Leer (Ostfriesland).

Postleitzahlen in Rhauderfehn: 26817

Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aurich

Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer

Anschrift
Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer
Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
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Erreichbarkeit
Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung
Fax
+49 491 926-2999
Website des Jobcenters
landkreis-leer.de

Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.

Häufige Fragen

Welches Jobcenter ist für Rhauderfehn zuständig?

Für Rhauderfehn (Landkreis Leer) ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer zuständig, Bavinkstraße 23, 26789 Leer (Ostfriesland), Telefon +49 491 926-2000.

Welche Postleitzahlen gehören zu Rhauderfehn?

Zur Gemeinde Rhauderfehn gehören die Postleitzahlen 26817. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer erreichbar?

Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).

Ebenfalls zuständig ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer für