Uplengen · Landkreis Leer · 11.930 Einwohner
Jobcenter für Uplengen
Zuständig ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer mit Sitz in Leer (Ostfriesland).
Postleitzahlen in Uplengen: 26670
Für Klagen gegen einen Bescheid ist zuständig: Sozialgericht Aurich
Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer
- Anschrift
- Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer
Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 491 926-2000
- Erreichbarkeit
- Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung
- Fax
- +49 491 926-2999
- Website des Jobcenters
- landkreis-leer.de
Geprüft am 06.10.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Anträge und Widersprüche fristwahrend schriftlich, online über das Portal des Jobcenters oder zur Niederschrift einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Anträge und Bescheide beim Jobcenter.
Antrag stellen
Leistungen gibt es erst ab Antrag; er wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 SGB II). Auch ein Antrag bei der falschen Stelle zählt (§ 16 SGB I).
Ratgeber lesenWeiterbewilligung
Der Bescheid gilt in der Regel ein Jahr (§ 41 Abs. 3 SGB II). Den neuen Antrag stellen Sie spätestens im Monat danach.
Ratgeber lesenMiete und Heizung
Anerkannt werden die tatsächlichen Aufwendungen, soweit sie angemessen sind. Im ersten Jahr gilt für die Miete eine Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 SGB II).
Ratgeber lesenUmzug
Vor dem neuen Mietvertrag sollen Sie die Zusicherung einholen; Umzugskosten und Kaution brauchen sie vorab (§ 22 Abs. 4 und 6 SGB II).
Ratgeber lesenTermin beim Jobcenter
Zur Meldeaufforderung müssen Sie persönlich erscheinen (§ 59 SGB II, § 309 SGB III). Ein Beistand darf mitkommen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
Ratgeber lesenLeistungsminderung
Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Grundsicherungsgeld um 30 Prozent des Regelbedarfs, für drei Monate (§§ 31a, 31b SGB II).
Ratgeber lesenWiderspruch
In der Regel binnen eines Monats beim Jobcenter (§ 84 SGG). Bei Aufhebung oder Minderung gilt der Bescheid trotzdem sofort; dagegen hilft ein Eilantrag (§ 39 SGB II, § 86b SGG).
Ratgeber lesenJobcenter entscheidet nicht
Verlangen Sie eine vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II). Nach sechs Monaten ist die Untätigkeitsklage zulässig (§ 88 SGG).
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Jobcenter ist für Uplengen zuständig?
Für Uplengen (Landkreis Leer) ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer zuständig, Bavinkstraße 23, 26789 Leer (Ostfriesland), Telefon +49 491 926-2000.
Welche Postleitzahlen gehören zu Uplengen?
Zur Gemeinde Uplengen gehören die Postleitzahlen 26670. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Zentrum für Arbeit – Jobcenter des Landkreises Leer erreichbar?
Erreichbarkeit: Mo–Fr 8:30–12:30 Uhr, Do 14–17 Uhr; zusätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
1 Monat: Frist für den Widerspruch ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).