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Rheinland-Pfalz · Gültig ab 01.01.2025

Mietobergrenze Jobcenter Stadt Koblenz

Für eine Person erkennt das Jobcenter Stadt Koblenz eine Nettokaltmiete von 426,50 € als angemessen an, für zwei Personen 460,80 €.

Liegt Ihre Miete im Rahmen?

Personen im Haushalt
Richtwert
–

Angemessen ist die Kaltmiete (Grund- bzw. Kaltmiete, Spalte „max. angemessene Kaltmiete gesamt in €“); kalte Betriebskosten und Heizkosten werden als eigene Richtwerte daneben ausgewiesen. Maßgeblich ist, was das Jobcenter in Ihrem Bescheid ansetzt.

Angemessene Nettokaltmiete nach Haushaltsgröße

Richtwerte pro Monat. Quelle: Informationsblatt über angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich der Stadt Koblenz für Antragsteller / Bezieher von Bürgergeld, gültig ab 01.01.2025.

1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen6 Personen
Gesamtes Gebiet426,50 €460,80 €584,80 €644,40 €758,10 €866,40 €

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt eine Obergrenze beim Eineinhalbfachen der als angemessen geltenden Aufwendungen für die Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II). Die Werte hier enthalten die kalten Betriebskosten nicht; die Obergrenze lässt sich deshalb aus dieser Tabelle allein nicht berechnen.

Quelle: Informationsblatt über angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich der Stadt Koblenz für Antragsteller / Bezieher von Bürgergeld, gültig ab 01.01.2025, gültig ab 01.01.2025. Geprüft am 06.10.2026. Kontakt und Standorte: Jobcenter Stadt Koblenz.

So lesen Sie die Werte

  • Angemessen ist die Kaltmiete (Grund- bzw. Kaltmiete, Spalte „max. angemessene Kaltmiete gesamt in €“); kalte Betriebskosten und Heizkosten werden als eigene Richtwerte daneben ausgewiesen.
  • Angemessene Wohnfläche laut Quelle: 1 Person 50 m², 2 Personen 60 m², 3 Personen 80 m², 4 Personen 90 m², 5 Personen 105 m², 6 Personen 120 m², 7 Personen 135 m², 8 Personen 150 m².
  • Grundlage für die Richtwerte angemessener Heizkosten ist der Bundesheizkostenspiegel; das Informationsblatt weist daneben eigene Heizkosten-Richtwerte je Haushaltsgröße aus.
  • Die Tabelle weist zusätzlich Richtwerte für kalte Betriebskosten und Heizkosten je Haushaltsgröße aus, die hier nicht übernommen sind. Die Werte gelten laut Informationsblatt als Orientierungshilfe, nicht als Einzelfallentscheidung.
  • Die Angemessenheit wird für den Bewilligungszeitraum geprüft; feste Beträge stehen nicht im Gesetz, sondern in den Regelungen des kommunalen Trägers (§ 22 Abs. 1a Satz 1 SGB II).

Wenn die Miete höher ist

  • Der kommunale Träger teilt Ihnen mit, dass die Aufwendungen den angemessenen Umfang übersteigen, und nennt Dauer und Voraussetzungen der weiteren Anerkennung (§ 22 Abs. 1a Satz 2 SGB II).
  • Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9 SGB II).
  • Über dem Eineinhalbfachen können höhere Aufwendungen im Einzelfall anerkannt werden, wenn sie unabweisbar sind oder in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern anfallen (§ 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II).

Ratgeber: Miete und Heizung vom Jobcenter · Umzug und Zusicherung

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Miete beim Jobcenter Stadt Koblenz sein?

Als angemessen gilt für eine Person eine Nettokaltmiete von 426,50 €, für zwei Personen 460,80 € (gültig ab 01.01.2025). Quelle: Informationsblatt über angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) im Bereich der Stadt Koblenz für Antragsteller / Bezieher von Bürgergeld, gültig ab 01.01.2025.

Was gilt im ersten Jahr des Leistungsbezugs?

Für die Unterkunft gilt eine Karenzzeit von einem Jahr, in der die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden (§ 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II). Auch dann werden Aufwendungen nicht anerkannt, soweit sie mehr als eineinhalbmal so hoch sind wie die als angemessen geltenden (§ 22 Abs. 1 Satz 6 SGB II).

Was passiert, wenn meine Miete über dem Richtwert liegt?

Der kommunale Träger teilt Ihnen das mit. Unangemessene Aufwendungen werden so lange anerkannt, wie eine Senkung nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, in der Regel längstens sechs Monate (§ 22 Abs. 1 Satz 9, Abs. 1a Satz 2 SGB II).

Sind Heizkosten im Richtwert enthalten?

Grundlage für die Richtwerte angemessener Heizkosten ist der Bundesheizkostenspiegel; das Informationsblatt weist daneben eigene Heizkosten-Richtwerte je Haushaltsgröße aus.

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